Gema Vertrag neu verhandelt

Bei Gesprächen mit der GEMA wurde für unsere beiden „GEMA-Verträge“ folgendes vereinbart:

Der Gesamtvertrag bleibt unverändert bestehen.

Im Pauschalvertrag, durch den alle satzungsgemäßen Veranstaltungen mit Musik abgedeckt sind, wird die Laufzeit neu festgelegt. Diese beträgt künftig ein Jahr und wird automatisch verlängert, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

Veranstaltungsmitteilungen an die GEMA sollen nur noch digital an kontakt@gema.de erfolgen. Mitglieder im Bayerischen Trachtenverband verwenden dazu das Formblatt „MUSIK BEI BRAUCHTUMSVERANSTALTUNGEN“, das auf unserer Internetseite eingestellt ist. http://www.trachtenverband-bayern.de/service/gema.html

Die Pauschalvergütung beträgt für 2021 EUR 40,97 zzgl. der dann gültigen Umsatzsteuer

Für das Jahr 2020 gewährt die GEMA eine Reduzierung der Pauschalvergütung. Diese wird mit der Vergütung für 2021 verrechnet.

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