Antrag auf Befreiung der Gebühren für das Transparenzregister

Von der Gebühr für die Eintragung ins Transparenzregister kann man sich auf einfachem Weg befreien lassen.
Einfach das PDF ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Den Antrag kann man entweder postalisch (Bundesanzeiger Verlag GmbH, Gebührenbefreiung,
Postfach 100534, 50445 Köln), per Fax (0221 20290100) oder eingescannt per E-Mail
(gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de) an die registerführende Stelle des Transparenzregisters senden.

Eine Befreiung ist eigentlich nicht mehr für abgelaufene Gebührenjahre möglich. Für das Jahr 2021 gibt es eine Ausnahme. Die Befreiung kann noch bis zum 30.Juni 2022 beantragt werden.

Antrag auf Befreiung der Gebühren für das Transparenzregister

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