Informationen zum Transparenzregister

Dieses Jahr muss noch einmal der Antrag auf Befreiung von den Gebühren für das Transparenzregister gestellt werden.

Ab nächstem Jahr wird dieses Prozedere nicht mehr notwendig sein.

Hier könnt ihr das Formular zur Antragstellung herunterladen.

Antrag auf Befreiung der Gebühren für das Transparenzregister

2021-Formular-Bundesanzeiger-Verlag-Gebuehrenbefreiung.pdf (132,9 KiB)

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